Bauleitung

Die Bauleitung ist die örtliche Vertretung des Auftraggebers und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus.

Die Bauleitung ist vor allem mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Einhaltung der Bauzeitplanung
  • Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen und Verträgen, sowie Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Auflagen.
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen.
  • Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen.
  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße, sowie Abnahme der Bauleistungen.
  • Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit.
  • Überwachung und Behebung der bei der Abnahme der Bauleistugnen festgestellten Mängel.

Siehe auch: Aktuelles und Referenzen

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