Der “Beratende Ingenieur”
- ist ein unabhängiger und eigenverantwortlicher Berater
- garantiert die gestalterische und konstruktive Umsetzung individueller Wünsche durch kompetenten Sachverstand
- plant und berät Hersteller- und Firmenunabhängig
- ist zu Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit gesetzlich verpflichtet
- gewährleistet eine hohe Qualitätssicherung und Mängelvermeidung
- unterliegt der berufsrechtlichen Überwachung
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